Strafprozessordnung, EinführungsG StPO, GerichtsverfassungsG, EinführungsG GVG, Grundgesetz, Jugendgerichtsgesetz, Konvention Menschenrechte, Straßenverkehrsgesetz Die 47. Auflage befindet sich auf dem Gesetzesstand 15. Februar 2011 und berücksichtigt u. a. das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen. Diese Novellierung, mit der die Sicherungsverwahrung künftig nur noch auf besonders gefährliche Schwerverbrecher beschränkt bleibt und zudem im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten sein muss, hat zu einer Reihe von Folgeänderungen in der StPO und im GVG geführt. Neben gesetzestechnischen Anpassungen in den §§ 140, 141 und 454 StPO wurden u. a. § 268d (Belehrung bei der Entscheidung für die Sicherungsverwahrung) neu gefasst und die §§ 275a, 462a und 463a StPO weitreichend geändert. Berücksichtigt ist ferner das am 1.2.2011 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht mit Änderungen des § 160a.